Auch zwölfjährige Mobber kann man juristisch stoppen 

 06/05/2021

Interview mit Rechtsanwältin Gesa Stückmann

Wusstet ihr, dass ein Schüler sich strafbar macht, wenn er oder sie Mitschüler oder Lehrer fotografiert und diese Bilder verbreitet? Wusstet ihr, dass schon das Aufnehmen des Fotos strafbar ist, wenn in einem intimen Lebensbereich wie z.B. eine Umkleide, Schlafzimmer oder Toilette fotografiert wird? Wusstet ihr, dass schon zehn- oder elfjährige Kinder Geldstrafen bekommen können, die 30 Jahre lang vollstreckbar sind? Dieses und vieles mehr habe ich in einem Online-Vortrag der Rostocker Rechtsanwältin Gesa Stückmann erfahren. Sie ist seit 14 Jahren spezialisiert auf dem Gebiet des Cybermobbings. Für den Blog habe ich sie interviewt.

Gesa Stückmann, Rechtsanwältin in Rostock. Foto: privat

Liebe Frau Stückmann, Sie verteidigen als Anwältin Opfer von Cybermobbing. Ihre jüngste Mandantin war zwölf Jahre alt. Worum ging es in dem Fall?

Das Mädchen war im Bus heimlich fotografiert worden. Und das Foto wurde dann bei Facebook gepostet. Mit fiesen Kommentaren dazu. Das geht dann natürlich in der Schule rum.

Dann haben sich die Eltern an Sie gewendet?Genau. Sie haben mich gefragt, was man da machen könnte. Ich habe erklärt, dass das eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild ist und dass man dagegen vorgehen kann.

Welche Schritte sind in solch einem Fall möglich?Wichtig ist, dass die Fotos über Screenshots als Beweise gesichert werden. Diese haben mir die Eltern gesendet. Dann schickt die Anwältin oder der Anwalt eine Abmahnung mit einer sogenannten „strafbewehrten Unterlassungserklärung“. Das bedeutet: der Täter verpflichtet sich per Unterschrift, die Tat nicht zu wiederholen, sonst muss er oder sie eine Geldstrafe an das Opfer zahlen. Wenn ich eine Abmahnung schicke, ist das ein außergerichtliches Angebot zur Streitbeilegung, um zu vermeiden, dass man klagen muss. So läuft es in den meisten Fällen.

Kann es auch sein, dass Schmerzensgeld gezahlt werden muss?

Ja, je nachdem, wie schlimm es war, kann auch Schmerzensgeld gefordert werden. Das hängt vom Einzelfall ab. Geld kann ich nicht nur verlangen, wenn ich einen Autounfall habe und eine Kopfverletzung davon trage, sondern auch bei seelischen Verletzungen.

Im Strafrecht sind Kinder oder Jugendliche erst ab 14 Jahren strafmündig. Im Zivilrecht können auch schon jüngere Kinder belangt werden. Habe ich das richtig verstanden? 

Ja, genau. Im Zivilrecht spricht man von Deliktsfähigkeit im Gegensatz zur Strafmündigkeit im Strafrecht. In Paragraph 828, Absatz 3, des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) heißt es sinngemäß, dass Kinder für ihr Verhalten verantwortlich sind, wenn sie hätten erkennen können, dass sie ein Unrecht begehen. Die beschränkte Deliktsfähigkeit beginnt ganz gering mit sieben Jahren. Aber wenn Zehn-, Elf-, Zwölf-, Dreizehnjährige im Bereich des Mobbings oder Cybermobbings aktiv sind, dann nimmt man an, dass sie sehr genau wissen, was sie tun.

Folglich haften nicht die Eltern, sondern das Kind. Und es muss die Geldstrafe begleichen, sobald es Geld verdient. Richtig? 

Genau.

Sind das exotische Einzelfälle oder wie muss ich mir das in der Praxis vorstellen?

Nein, das sind keine exotischen Einzelfälle. Ich sitze gerade an einer Akte, für die ich drei Abmahnungen verschicke, weil in einer Klassen-WhatsApp-Gruppe beleidigende Fotos einer Mitschülerin geteilt wurden und sogar auf TikTok ein Video über sie hochgeladen wurde. Nein, das sind keine Einzelfälle. Nur oftmals haben die Betroffenen nur die strafrechtliche Seite gehört und glauben, man könne erst bei Jugendlichen ab 14 Jahren etwas dagegen unternehmen. Viele Fälle werden dann nicht weiter verfolgt, im Glauben, man könne sowieso nichts machen. Das ist aber falsch.

Von was für Geldbeträgen sprechen wir da?

Beim Schmerzensgeld sind deutsche Gerichte eher zurückhaltend. Da kann man von fünfhundert bis tausend Euro sprechen. Das andere sind die Anwaltskosten. Ich vertrete die Auffassung, dass man einen sogenannten „Gegenstandswert“ von fünftausend Euro ansetzen kann, weil es um eine Persönlichkeitsrechtsverletzung geht. Es gibt Gerichte, die halten das für nicht so schlimm. Was ich nicht nachvollziehen kann, weil Cybermobbing einfach schlimm und in der Verbreitung auch extrem ist. Berechnet auf den Gegenstandswert von 5.000,00 € können für den Täter oder die Täterin Anwaltskosten bis zu 1.500 € entstehen. Je nach Sachverhalt.

In der 6. Klasse einer weiterführenden Schule in Schwerin wurde den Schülern über die Klassen-WhatsApp-Gruppe Enthauptungsvideos zugespielt. Hatten Sie mit diesem Fall zu tun?

Da wurde die Polizei in die Schule gerufen und weil ich einen direkten Draht zur Polizei habe, haben sie mich kontaktiert. Es ist zu überlegen, ob man zivilrechtlich dagegen vorgehen könnte. Ich habe bisher aber noch nicht erlebt, dass Eltern diesen Weg gewählt haben. Die Schülerin, die das angeklickt und gesehen hat, ist schockiert zusammengebrochen.  Zu denken ist auch hier an eine Persönlichkeitsrechtsverletzung. Aber bislang werden die Fälle nur auf strafrechtlicher Ebene bearbeitet.

Was folgt daraus für Lehrer und Eltern? Dass man Lerninhalte besser über andere Kanäle verschickt als über WhatsApp? 

Kontakt zwischen Lehrern und Schülern über WhatsApp finde ich sowieso problematisch. Ich sehe da das Risiko, dass Lehrkräfte – was menschlich ist – die Schüler in ihrer Freizeit kontaktieren. Ich habe einen Fall gehabt, in dem am 3. Oktober, was bekanntlich ein Feiertag ist, eine Lehrerin um 8 Uhr morgens ihren Frust über die schlechte Klassenarbeit an ihrem Kurs ausgelassen hat. Sie hat ihren Schülern um 8 Uhr in die WhatsApp-Gruppe geschrieben, „wenn ihr euch nicht zusammen reißt, wird das nichts mit dem Abi!“ Ich halte das nicht für gut. Es gibt andere Wege. Es gibt Email, es gibt die Programme, die die Schulen nutzen, um mit ihren Schülern in Kontakt zu treten. Da braucht man keinen überwiegend privaten Kanal.

Wie stehen Sie zu der Nutzung von WhatsApp durch Kinder?

Wir Eltern müssen uns klar machen, dass Gewaltvideos und Pornographie und all diese Inhalte unseren Kindern begegnen können, wenn sie WhatsApp nutzen. Und zwar ohne, dass ich sie wirklich davor schützen kann. Diese Inhalte können aber auch über die alternativen Messenger-Dienste geschickt werden und auch dort besteht keine Schutzmöglichkeit. Außerdem ist die Kontaktanbahnung durch Fremde möglich.

Foto von Andrea Piacquadio von Pexels

Ein anderes wichtiges Thema sind Computerspiele für Kinder. Da gibt es Spiele, die von der Spielidee her harmlos sind und USK* 0 oder USK 6 haben, aber wegen ihrer Chat-Räume und unerwünschter Kontaktanbahnung durch ältere Mitspieler problematisch sind. Kann ich als Eltern so einen Chat blockieren und dafür sorgen, dass mein Kind ausschließlich spielt und nicht chattet?

Da muss man bei jedem einzelnen Spiel schauen, ob das geht. Es hat gerade eine Änderung des Jugendschutzgesetzes gegeben, wonach solche Kontaktanbahnungen nicht mehr möglich sein sollen. Aber das erfordert, dass die Eltern die entsprechenden Einstellungen vornehmen. Vom Gesetz her geht das in eine positive Richtung, aber es bleibt abzuwarten, ob das funktioniert. Und dann muss ich als Eltern regelmäßig nachschauen, ob die Einstellungen noch so sind, wie wir sie vorgenommen haben. Meistens gibt es einen in der Klasse, der sagt, das ist doch doof, wenn deine Eltern das einstellen. Mach das mal anders.

Man kann Sie buchen für Online-Kurse in Schulen. Darin erklären Sie Kindern und Jugendlichen mit vielen Beispielen aus Ihrer Anwaltskanzlei die Fallstricke des Internets, was erlaubt ist und was nicht, und wie sie sich selbst schützen können. Wie lange dauert so eine Schulung?

90 Minuten. Damit kann man viel bewirken. Das ist dann wieder das Tolle an der Digitalisierung, wie viele Menschen ich gleichzeitig mit meinen Vorträgen und Kursen erreichen kann. Und ich bin überzeugt, dass eine breitgefächerte Aufklärung der wirksamste Schutz für unsere Kinder ist. Lehrer und Lehrerinnen berichten mir immer wieder, dass am Ende meines Kurses unter den Schülern eine hektische Betriebsamkeit ausbricht. Dann wird viel gelöscht, Einstellungen werden verändert und Filter installiert. Eine Lehrerin nannte das Webinar aber auch „Mutmacher“, weil die Schüler und Schülerinnen danach zu ihr kamen und ihr unangenehme Dinge zeigten. So kam eine 13jährige zu ihr und berichtete aufgerüttelt vom Webinar von einem Dickpic, das ihr ein 20jähriger zugeschickt hatte.

Vielen Dank, liebe Frau Stückmann, für dieses Gespräch!

  • Das erinnert mich an die Konfirmandenzeit unseres Großen… während eines Fußballspiels, hatte ihn auch ein Junge in der Umkleide fotografiert und andere schrien rum, „ja, stells bei Facebook ein“ und er kam nach Hause und war völlig außer sich, er konnte vor lauter Weinen gar nicht sprechen, dabei waren sie schon eine halbe Stunde mit dem Auto unterwegs gewesen um nach Hause zu kommen.
    Ich hab eine Nacht drüber geschlafen und hab dann die Eltern kontaktiert, die selbst erschrocken waren und sagten, der Junge hätte gar keinen Facebookaccount. Wobei mein Sohn hinterher sagte, „klar hat der einen, das wissen nur seine Eltern nicht“. Wir haben es dann klären können, aber ich war echt schockiert, wozu eigentliche „Freunde“ in dem Alter so fähig sind.
    Eine andere Mutter fragte mich später was da los war, ihr Sohn hätte es erzählt…und als ich ihr sagte das ich das schlimm fand und schon mit den Eltern gesprochen hatte, sagte sie „naja, er hatte ja auch die falsche Unterhose an, heutzutage tragen die Jungs Boxershorts“. Da war ich echt fassungslos, dass die Mutter das fast guthieß, weil er keine Boxershorts, sondern Retropants anhatte, und ihr Sohn fand das wohl eine tolle Ausrede für solchen Mist. Dabei hatte diese Mutter selbst schon Ärger gehabt, weil der andere Sohn für einen Mitschüler einen Aufruf bei Facebook gemacht hatte, und eine Freundin suchte. Der Mitschüler lag mit Magenschleimhautentzündung im Bett und wollte nie wieder in die Schule gehen…und sie konnte das gar nicht verstehen, er hätte sich ja schließlich entschuldigt, das sei ihm auch nicht leichtgefallen…
    Da gibt es schon richtig schlimme Sachen…eine Freundin unseres Jüngsten wurde von 3 Exfreundinnen fertig gemacht, mit Morddrohungen, bzw, sie solle sich doch umbringen usw. da ist die Mutter dann auch zur Polizei gegangen und hat eine Anzeige gemacht. Ich frage mich echt, was in den Köpfen vorgeht, die waren zu der Zeit alle im 7. oder 8. Schuljahr…
    Gut zu wissen, dass es doch leichter ist, sich zu wehren und so ein Onlinekurs sollte Pflicht sein spätestens im 7. Schuljahr.
    Unseren Großen hat das alles stark gemacht und letztendlich hat er das alles gut überstanden. Aber mein Mutterherz blutet noch heute, wenn ich davon erzähle.
    Liebe Grüße aus dem „heimeligen“ Nordhessen, wo auch auf dem Land Cybermobbing weit verbreitet ist 🙁
    Christina

    • Liebe Christina, ich danke dir sehr herzlich, dass du uns das erzählst hast. So konkret wird es doch immer sehr viel anschaulicher, was Cybermobbing für ein Kind oder für einen Jugendlichen bedeuten kann. Ich grüße dich sehr herzlich und freue mich, dass der Große heute so stark ist. Liebe Grüße, Uta

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    Uta


    Ich arbeite als Eltern-Coach, Buchautorin und Journalistin, bin Ehefrau und Mama (ein Sohn, eine Tochter) und kann es nicht lassen, dem Familien-Glück auf die Spur zu kommen. Ich forsche in Büchern, spreche mit Experten und teste alle Erkenntnisse in der Praxis. Nur was mich überzeugt, weil es das Leben mit Kindern wirklich erfüllender macht, schafft es auf diese Seite.

    Deine, Uta

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